Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Bamberger Ferienabenteuers, die online buchbar sind.

Vertragspartner sind der rechtliche Vertreter bzw. die rechtliche Vertreterin (im Folgenden „Familie“) des angemeldeten Kindes und der jeweilige Veranstalter. Wer Veranstalter ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Jahresprogramm. Die aktuellen Veranstalter sind auch auf der Homepage des Ferienabenteuers veröffentlicht.

Die Familienregion bzw. Stadt und Landkreis Bamberg als Betreiber der Homepage des Bamberger Ferienabenteuers sind keine Vertragspartner. Sie bieten mit der Internetseite lediglich eine Plattform an, über die Informationen zum Ferienabenteuer eingeholt werden und Veranstaltungen gebucht werden können.

1. Berechtigter Teilnehmerkreis

Das Ferienabenteuer richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, deren Eltern bzw. Sorgeberechtigte in Stadt oder Landkreis Bamberg wohnen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Partnerunternehmen können das Angebot ausnahmsweise auch dann nutzen, wenn sie nicht in der Region wohnen.

Das Ferienabenteuer soll besonders Berufstätige entlasten. Darüber hinaus sollen die Angebote im Sinne der Inklusion allen Kindern (mit und ohne Behinderungen, mit und ohne Migrationshintergrund und aus unterschiedlichen Einkommensverhältnissen) zugänglich sein.

2. Anmeldefrist

Die Anmeldefrist beträgt, sofern nicht anders angegeben, 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Frist dient der Planungssicherheit der Veranstalter. Nach Ablauf der Frist können weitere Anmeldungen entgegen genommen werden, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen.

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit der Buchung einer Veranstaltung und der Buchungsbestätigung zustande.

Werden mehrere Veranstaltungen bei verschiedenen Veranstaltern des Ferienabenteuers gebucht, handelt es sich um jeweils separate Verträge zwischen der Familie und dem jeweiligen Veranstalter

Die Buchungen werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt

Wird bei der Buchung eine Ermäßigung beantragt, handelt es sich zunächst um eine Buchungsanfrage. Der Nachweis muss innerhalb von 14 Tagen erbracht werden, damit die Buchung verbindlich wird (siehe Punkt 6).

Wird bei der Buchung nur ein Platz auf der Warteliste erworben, handelt es sich zunächst um eine Buchungsanfrage. Sobald ein regulärer Platz frei wird, erhält die Familie vom Veranstalter das Angebot zum Nachrücken. Nimmt die Familie dieses Angebot an, erhält sie eine schriftliche Buchungsbestätigung und die Zahlung wird fällig, ansonsten wird der reservierte Platz im Buchungssystem wieder verfügbar. Ist eine Familie trotz mehrmaliger telefonischer Kontaktversuche nicht erreichbar, hat sie keinen Anspruch auf das Nachrücken.

Veranstaltungskosten werden erst mit Eingang der Rechnung fällig. Für eine Rückerstattung vorzeitig überwiesener Beträge kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10 % der Veranstaltungskosten einbehalten.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung der Veranstaltungskosten.

4. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben.

Von der angegebenen Leistung kann abgewichen werden, soweit dieses unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für die Familie zumutbar ist. Das ist der Fall, wenn für die Abweichung ein triftiger Grund vorliegt (d.h. die Leistung in dieser Form tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, z.B. wenn der Veranstaltungsort nicht nutzbar ist oder Drittanbieter (wie Ausflugsziele) ihr Angebot ändern), die Leistung aber in anderer, gleichwertiger Form erbracht werden kann.
Der Veranstalter teilt die Änderung in Textform (E-Mail, Fax oder Postbrief) den angemeldeten Familien mit. Wesentliche Änderungen (insbesondere ein Wechsel des Veranstaltungsortes) begründen ein Rücktrittsrecht der Familie vom Vertrag, siehe Punkt 8. a).

Der Veranstalter darf die angegebene Leistung hinsichtlich ihrer Dauer oder ihres Veranstaltungsinhalts reduzieren, soweit infolge von Ereignissen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, die Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zum Interesse der angemeldeten Familien an der Veranstaltung steht. Der Veranstalter teilt die Änderung in Textform (E-Mail, Fax oder Postbrief) den angemeldeten Familien mit. Der Veranstaltungsbeitrag wird im Verhältnis „Wert der reduzierten Veranstaltung bei Vertragsschluss ./. Wert der vollständigen Veranstaltung bei Vertragsschluss“ herabgesetzt. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Die Änderungen begründen ein Rücktrittsrecht der Familie vom Vertrag, siehe Punkt 8. a.

5. Zahlungsabwicklung

Die Veranstaltungskosten werden mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.

Die Buchungsbestätigung enthält die Rechnung über die Veranstaltungskosten, die Bankverbindung des Veranstalters, die Widerrufsbelehrung sowie das Datum, zu dem die Zahlung spätestens zu leisten ist. Werden von einer Familie mehrere Veranstaltungen gebucht, werden die Angaben entsprechend nach Veranstaltern getrennt ausgewiesen.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Bamberger Ferienabenteuer ist der rechtzeitige Zahlungseingang für den Veranstalter wesentlich. Wird die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig geleistet, kann der Veranstalter vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurücktreten (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB), siehe Punkt 8. b). Die Buchung verfällt ersatzlos, der gebuchte Platz wird im Buchungssystem wieder verfügbar.

Bei Anmeldungen/Nachrücken von der Warteliste nach Ablauf der regulären Anmeldefrist sind die Veranstaltungskosten umgehend nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

6. Ermäßigung

Familien können Ermäßigung der Veranstaltungskosten in 2 Fällen beantragen:


Die Ermäßigung ist bei der Buchungsanfrage zu beantragen. Der entsprechende Nachweis (in Kopie) ist innerhalb von 14 Tagen vorzulegen bei:

Landratsamt Bamberg
Maarit Stierle
Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Telefon: 0951 85-510
Fax: 0951 85-5810
maarit.stierle@lra-ba.bayern.de

Wird bei der Buchung eine Ermäßigung beantragt, handelt es sich zunächst um eine Buchungsanfrage. Der Familie wird ein Platz beim entsprechenden Angebot reserviert.

Wird der Nachweis innerhalb von 14 Tagen erbracht, erhält die Familie eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Rechnung. Die Buchung wird damit verbindlich und die (ermäßigte) Zahlung fällig.

Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, verfällt die Reservierung ersatzlos.

7. Widerrufsrecht

Das Bamberger Ferienabenteuer ist gemäß § 312g Nr. 9 BGB (Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht), vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Die Veranstalter des Bamberger Ferienabenteuers gewähren ein freiwilliges Widerrufsrecht.

Der Widerruf ist zu richten an den jeweiligen Veranstalter. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Über das Widerrufsrecht wird vor Vertragsabschluss und in der Buchungsbestätigung für alle Veranstalter des Ferienabenteuers einheitlich informiert. Ein Widerrufsformular, das verwendet werden kann, steht auf der Homepage zur Verfügung.

8. Rücktritt vom Vertrag

a) Rücktrittsrecht der Familie (Abmeldung):

Eine Familie kann unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:

Bei Rücktritt wegen Änderung des Angebots (vgl. Punkt 3) durch den Veranstalter werden die Veranstaltungskosten in voller Höhe zurückerstattet. Der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären.

Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Veranstaltungskosten abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 Euro zurückerstattet. Wurden die Veranstaltungskosten zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht bezahlt, hat die Familie die Bearbeitungspauschale an den Veranstalter zu entrichten.

Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind Rückerstattungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Familie ist zur vollen Zahlung der Veranstaltungskosten verpflichtet, es sei denn:



In diesen Ausnahmefällen werden die Veranstaltungskosten abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 Euro zurückerstattet. Wurden die Veranstaltungskosten zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht bezahlt, hat die Familie die Bearbeitungspauschale an den Veranstalter zu entrichten.

Der Rücktritt erfolgt durch eindeutige Erklärung der Familie gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Die Erklärung kann persönlich, telefonisch oder in Textform (per Postbrief, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Im Fall der Textform reichte es zur Wahrung der Frist aus, dass die Erklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird (Poststempel). Die Kontaktdaten des Veranstalters sind dem Angebot sowie der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

Der Rücktritt wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt

Der Buß- und Bettag ist von Rückerstattungen ausgeschlossen. Im Fall eines Rücktritts werden die Veranstaltungskosten als Bearbeitungspauschale erhoben.


b) Rücktrittsrecht des Veranstalters
Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

Werden die Veranstaltungskosten innerhalb der Zahlungsfrist nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Eine Mahnung oder weitere Fristsetzung ist hierzu nicht erforderlich. Die Familie wird schriftlich über den Rücktritt informiert. Die Buchung verfällt ersatzlos, der gebuchte Platz wird im Buchungssystem wieder verfügbar.

Ausfall einer Abenteuerwoche

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist oder wird.
Das gleiche gilt, wenn infolge von Ereignissen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, die Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zum Interesse der angemeldeten Familien an der Veranstaltung steht.
Nach Rücksprache mit der Familienregion informiert der Veranstalter umgehend alle angemeldeten Familien. Der Veranstalter weist dabei auf ggf. noch verfügbare Veranstaltungen des Ferienabenteuers hin. Ein Anspruch auf ein Ersatzangebot besteht nicht.

9. Haftung

Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter für alle durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei durch den Veranstalter, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.


Hier können Sie die AGB speichern und ausdrucken

Stand: Dezember 2021

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